Die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (VG Lüneburg - Urteil vom 07.09.2005 - 3 A 162 / 03; OVG Lüneburg Beschluss vom 26.11.2008 9 LA 348/07) ermöglicht gundsätzlich die Festsetzung und Erhebung von Abwassergebühren für die Straßenoberflächenentwässerung. Dies wird ausführlich im neuen Kommentar zum § 5 des NKAG ab RdNr. 216 a behandelt
Damit wird den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung, neben den Vereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern, die Möglichkeit der Erhebung von Abwassergebühren gegenüber den Straßenbaulastträgern eingeräumt.