Abfallgebühren

Urteil VGH Kassel vom 16.06.2016

 

 

Der VGH Kassel hat in seinem Urteil vo 16.06.2016 (5 A 1278/15.Z) die Berücksichtigung von Entgelten Dritter als Kosten in der Gebührenkalkulation von deren Erforderlichkeit abhängig gemacht.

Erforderlich seien diese Drittentgelte wenn sie den Anforderungen der Leitsätze für die Preisermittlung von Selbstkosten entsprechen.

 

 

 

Das heißt für alle Aufgabenträger der Abfallentsorgung, dass sie bei künftigen Kalkulationen und Nachkalkulationen diese Erforderlichkeit der Drittentgelte prüfen müssen!

 

Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei Unterstützung zu geben!

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