Altanschließer im Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur sog. "Altanschließerproblematik" ergeben sich aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 12. November 2015, den dazu erstellten Gutachten des MIK BB, des Landtages BB und in Auswertung der 17. Brandenburger "Beitrags- und Gebührentage" in Potsdam aus unserer Sicht folgende Schlußfolgerungen:

 

1. Umgehende Aufhebung aller Beitragsbescheide zu Altanschlussnehmern - Zurückzahlung der Beiträge

  • begrenzt den Aufwand für Rechtsstreitigkeiten und minimiert die Erfordernisse nach Gebührenaufspaltung

2. Einführung einer gespaltenen Gebühr (Beitragszahler/ ohne Beitragszahlung)

  • Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten bei der Gestaltung der kalkulatorischen Verzinsung und der kalkulatorischen Abschreibung, zur Minderung der Belastung der Gebührenzahler und zur Stabilisierung der Haushalte der Aufgabenträger.
  • Bei der Zuordnung der Kosten der Abwasserbeseitigung haben wir Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und Hessen gesammelt.

3. Die längerfristige Einführung eines Erneuerungsbeitrages sollte nicht ausgeschlossen werden!

  • Hier verfügen wir über Erfahrungen aus Niedersachsen und Hessen.
  • Ohne Erneuerungsbeiträge werden die Gebühren enorm ansteigen.

 

Wir sind gerne und jederzeit zu einem unverbindlichen Gespräch zu den o.g. Schlußfolgerungen bereit.

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